MiFID II & FinVermV
Hunderte von Kreditinstituten vertrauen auf unsere Aufzeichnungs- und Archivierungslösungen. Das Know How von über
20.000 Installationen, macht uns zu Ihrem perfekten Partner in Sachen Praxistauglichkeit und Benutzerakzeptanz.
Mit Inkrafttreten der neuen FinVermV, werden nun auch Finanzanlagenvermittler verpflichtet telefonische Vermittlung und
Beratung zu Finanzanlagen (im Sinne §34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung) aufzuzeichnen und zu archivieren.
Um ein ausfallsicheres, passgenaues Mitschneide-System zu finden, bedarf es einer breiten Auswahl von Lösungen.
Ob Berater im Home Office - mit / ohne Anbindung an die Zentrale, oder Hauptstandort mit Filialvernetzung,
unsere Auswahl an Call Recordern bietet einfach zu handhabende Plug & Play Geräte,
wie auch serverbasierte Lösungen komplexer, spezifischer Anforderungen.